Pressemitteilung

Am 02. und 07.April 2008 (nur 2 Verhandlungstage) 
wird die 29. Große Strafkammer - Vorsitzende Richterin am LG Berlin Frau Dietrich -
um 9.00 Uhr im Saal 618, den "Mordfall", nachdem der BGH das Urteil aufhob, neu verhandeln.


Es ist vorgesehen, nur die vom Gericht bestellte
Sachverständige Frau Dr. Silke Löffler Sachbereichsleiterin KT15 "Brandursachen"
am Kriminaltechnischen Institut des BKA Wiesbaden anzuhören

    - es war keine Brandstiftung,
    - Spiritus wurde nicht gefunden.


Wie kann es sein, dass ein Urteil vom  26.01.2005
LEBENSLANG  - die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt
so einfach abgewickelt und vermutlich mit einem Freispruch enden wird?


Dieser Fall ist nur einer, in der immer größer werdenden Kette der Fälle, verursacht durch das LKA Berlin. 
Hier sind immer die gleichen Akteure des LKA´s am Werk, die viele unschuldige Berliner 
in große Schwierigkeiten bringen (wir kennen 3 Fälle), aber die Zahl der höchstwahrscheinlich 
Betroffenen ist, viel höher - über die Zeit vermutlich im zweistellingen Bereich, mit unabsehbaren Folgen.

Alleine im Zeitraum vom 1.1.2003 bis 18.11.2007 gab 196 Brandfälle mit dem Ergebnis Spiritus.
Wie viele von diesen 196 Fällen in nicht mal 5 Jahren waren falsch positiv, wie viele in 19 Jahren?
Die Berliner Bevölkerung könnte nicht ruhig schlafen, wenn sie von der BERLINER GEFAHR
wüsste.

Eine Aufklärung ist im Interesse aller (Steuerzahler, Gerichte und Berliner).


Fall 1
Postbeamte Andres R. hatte Glück, wird durch die Kammer wegen Brandstiftung mit Spiritus und Mord
freigesprochen, die Kammer hat sich nicht überrumpeln lassen, bitte Artikel hier lesen - die Behauptungen 
und Beweise des LKA´s wurden nicht eindeutig widerlegt. Brandermittler des LKA´s wie in unseren Fall.


Fall 2
Herr Frank T. Mieter, wacht im Jahr 2000 in der Nacht auf, es brennt. Anklage - Brandstiftung mit Spiritus.
Motiv unklar, da er nicht einmal eine Hausratversicherung hatte. Amtsgericht urteilt "schuldig" - in zweiter Instanz
wurde er freigesprochen, da ihm die Tat nicht nachgewiesen werden konnte.
Behauptungen und Beweise des LKA wurden nicht eindeutig widerlegt.
Die Kosten für die eigenen Brandsachverständigen werden ihm nicht erstattet, da die Mitarbeiter des LKA´s
objektiv, unabhängig usw. ermitteln, nach Meinung des Gerichts hätte er keine eigenen Sachverständigen gebraucht.
Die Gebäudeversicherung klagt im Zivilprozess gegen ihn und verlangt ca. 200.000 € 
für den Schaden - Urteil steht noch aus - nach 8 Jahren. Brandermittler des LKA´s wie in unseren Fall.


Was war geschehen - Anklage MORD

In der Nacht vom 17. zum 18. September 2003 brannte eine Doppelhaushälfte aus.
Besitzer des Hauses Theodor de Montgazon starb, die Tochter Monika de Montgazon 
wurde wegen der schweren Brandstiftung mit Todesfolge angeklagt.


Presse:
Berlin Kriminell (bei allen Verhandlungen dabei, 10 Berichte)
Berliner Kurier  4.7.04

Brandspuren am Brandort
Die Brandsachverständigen der Verteidigung, die Herren Creyd, Rabes und Dr. Hupfeld und der vom Gericht bestellte 
Sachverständige Herr Richter haben keine Brandspuren gefunden, die typisch sind für flüssigen Brandbeschleuniger.


Herr Burrasch (LKA) meinte als einziger sie gefunden zu haben.
Auf die Frage "Wie ist es möglich Spiritus so flächenmäßig zu verteilen, dass keine typischen Einbrandspuren
in Teppichböden im Hause zu finden waren, ob die Angeklagte das mit einer Lackierpistole fein verteilt habe?"
Antwortete der Experte des LKA´s: "Das kann ich nicht beantworten, aber wie sie sehen, die Täter
stellen uns immer wieder vor neue Probleme". 


"Vier Brandingenieure hat das LKA Berlin nach der Wende übernommen. Herr Burrasch ist der letzte. 
  Das ist geballtes Fachwissen und schafft Vertrauen zwischen Kripo und Feuerwehr“,
  sagte Michael Havemann, der Dezernatsleiter des LKA 12 (Brand, Vermisste, Delikte an Schutzbefohlenen). Artikel Tagesspiegel

Chemie

In jedem Gerichtsprozess ist von eminenter Wichtigkeit, dass die Beweise der Anklage an der Qualität

nichts zu wünschen übrig lassen. Es darf erwartet werden, dass die Staatsanwaltschaft und die

Ermittlungsbehörden insbesondere bei Mordanklagen höchste Qualität liefern.


Was ist Spiritus?
Spiritus ist reiner Alkohol 94% (Ethanol) der durch Vergällung ungenießbar wurde - wegen der Branntweinsteuer.
Vergällung (BGBl. §30,  EU Seite 3,  Zoll) wegen der Branntweinsteuerbefreiung.
Nur LKA Berlin behauptet den Alkohol (Spiritus) nachzuweisen ohne Alkohol zu finden
durch den Nachweis von 3-Methyl-2-butanon (Methylisopropylketon oder MIPK)

Die Behauptungen von Dr. Allin (LKA), dass Ethanol durch Löschwasser ausgespült werden kann
und deswegen nicht immer gefunden wird, ist nicht haltbar. Gerade für die Vergällung sind solche
Substanzen ausgesucht, die eine azeotrope Mischung bilden um zu verhindern, dass man
genießbaren Alkohol zurückgewinnen kann. Der Brandort ist kein Spülbecken.

In 1 l Spiritus kommen auf  930 ml (745 g) Ethanol nur ca. 0,27 ml (0,22 g) 3-Methyl-2-butanon vor,
oder auf 1 Molekül 3-Methyl-2-butanon kommen über 6.000 Moleküle Ethanol, was schon für jeden
Laien als unglaubwürdig erscheint, dass 3-Methyl-2-butanon gefunden wird aber das Ethanol verschwindet.

Die Auswertung der Gaschromatogramme ist in ihrer Aussagekraft sehr zweifelhaft.

Hatt Herr Dr. Allin mit seiner Kappungsgrenze das Gericht in die Irre geführt?


Tatsache ist, dass beim Brand vom Spiritus (Ethanol, 2-Butanon, 3-Methyl-2-butanon
und 5-Methyl-3-heptanon) Spiritus immer weniger und weniger wird - da es verbrennt,
aber durch den Brand von Kiefernholz die Substanzen  2-Butanon und 3-Methyl-2-butanon,
immer mehr und mehr werden, da sie durch den Brandvorgang (bis Holz restlos verbrennt) erzeugt werden !!!  
Diese Tatsache kennt anscheinend das LKA KT nicht.


26. Januar 2005
Urteil - LEBENSLANG    LG Urteil
Berlin Kriminell   Berliner Kurier  Berliner Zeitung  Der Tagesspiegel 
Berliner Morgenpost  Die Welt   RBB

11. Januar 2006
BHG hat das Urteil aufgehoben und an das LG Berlin zurückverwiesen
Das Urteil wurde aus vielen Gründen aufgehoben   BGH-Urteil

Am 15. März 2006
hat die Kammer den Haftbefehl ohne Auflagen aufgehoben.
Beschluss der Kammer

Frei nach 888 Tagen U-Haft

Nur die U-Haft für 888 Tage Justizvollzugskosten Berlin+Haftentschädigung+2 Jahre Arbeitslosigkeit
haben bis jetzt Berlin ca. 100.000 € gekostet. Die Gerichts-, Anwalts-, Gutachter-(8) und Ermittlungskosten
dürfen nochmal weit mehr 100.000 € kosten, ohne die weiter entstandene Folgeschäden in Rechnung zu stellen.


Rudolf Jursic

Schwager der Angeklagten
Schwiegersohn des Verstorbenen