Pressemitteilung
Am
02. und 07.April 2008 (nur 2 Verhandlungstage)
wird die 29. Große Strafkammer - Vorsitzende Richterin am LG Berlin
Frau Dietrich -
um 9.00 Uhr im Saal 618, den "Mordfall", nachdem der BGH das Urteil
aufhob, neu verhandeln.
Es
ist vorgesehen, nur die vom Gericht bestellte
Sachverständige Frau Dr. Silke Löffler Sachbereichsleiterin KT15
"Brandursachen"
am Kriminaltechnischen
Institut des BKA Wiesbaden anzuhören
- es war keine Brandstiftung,
- Spiritus wurde nicht gefunden.
Wie
kann es sein, dass ein Urteil vom 26.01.2005
LEBENSLANG
- die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt
so einfach abgewickelt und vermutlich mit einem Freispruch enden wird?
Dieser
Fall ist nur einer, in der immer größer werdenden Kette der Fälle,
verursacht durch das
LKA Berlin.
Hier sind immer die gleichen Akteure des LKA´s am Werk,
die viele unschuldige Berliner
in große Schwierigkeiten bringen (wir kennen 3 Fälle), aber die
Zahl der höchstwahrscheinlich
Betroffenen ist, viel höher - über die Zeit vermutlich im
zweistellingen Bereich, mit unabsehbaren Folgen.
Alleine im Zeitraum vom 1.1.2003
bis 18.11.2007 gab 196 Brandfälle mit dem Ergebnis Spiritus.
Wie viele von diesen 196 Fällen in nicht mal 5 Jahren
waren falsch positiv, wie viele in 19 Jahren?
Die Berliner Bevölkerung könnte nicht ruhig schlafen, wenn sie von der
BERLINER GEFAHR wüsste.
Eine Aufklärung ist im Interesse aller (Steuerzahler, Gerichte und
Berliner).
Fall 1
Postbeamte Andres R. hatte Glück, wird durch die Kammer wegen Brandstiftung mit
Spiritus und Mord
freigesprochen, die Kammer hat sich nicht überrumpeln lassen, bitte Artikel hier
lesen - die Behauptungen
und Beweise des LKA´s wurden nicht eindeutig widerlegt. Brandermittler des
LKA´s wie in unseren Fall.
Fall 2
Herr Frank T. Mieter, wacht im Jahr 2000 in der Nacht auf, es brennt. Anklage -
Brandstiftung mit Spiritus.
Motiv unklar, da er nicht einmal eine Hausratversicherung hatte. Amtsgericht
urteilt "schuldig" - in zweiter Instanz
wurde er freigesprochen, da ihm die Tat nicht nachgewiesen werden konnte.
Behauptungen und Beweise des LKA wurden nicht eindeutig widerlegt.
Die Kosten für die eigenen Brandsachverständigen werden ihm nicht erstattet,
da die Mitarbeiter des LKA´s
objektiv, unabhängig usw. ermitteln, nach Meinung des Gerichts hätte er keine
eigenen Sachverständigen gebraucht.
Die Gebäudeversicherung klagt im Zivilprozess gegen ihn und verlangt ca.
200.000 €
für den Schaden - Urteil steht noch aus - nach 8 Jahren. Brandermittler des
LKA´s wie in unseren Fall.
Was war geschehen -
Anklage MORD
In
der Nacht vom 17. zum 18. September 2003 brannte eine Doppelhaushälfte
aus.
Besitzer des Hauses Theodor de Montgazon starb, die Tochter Monika de
Montgazon
wurde wegen der schweren Brandstiftung mit Todesfolge angeklagt.
Presse:
Berlin
Kriminell (bei allen Verhandlungen dabei, 10 Berichte)
Berliner Kurier 4.7.04
Brandspuren am Brandort
Die Brandsachverständigen der Verteidigung, die Herren Creyd, Rabes und
Dr. Hupfeld und der vom Gericht bestellte
Sachverständige Herr Richter haben keine Brandspuren gefunden, die
typisch sind
für flüssigen Brandbeschleuniger.
Herr Burrasch (LKA) meinte als einziger
sie gefunden zu haben.
Auf die Frage "Wie ist es möglich Spiritus so flächenmäßig zu
verteilen, dass keine typischen Einbrandspuren
in Teppichböden im Hause zu finden waren, ob die Angeklagte das mit
einer Lackierpistole fein verteilt habe?"
Antwortete der Experte des LKA´s: "Das kann ich nicht
beantworten, aber wie sie sehen, die Täter
stellen uns immer wieder vor neue Probleme".
"Vier Brandingenieure hat das LKA Berlin nach der Wende
übernommen. Herr Burrasch ist der letzte.
Das ist geballtes Fachwissen und schafft Vertrauen zwischen Kripo und
Feuerwehr“,
sagte Michael Havemann, der Dezernatsleiter des LKA 12 (Brand, Vermisste,
Delikte an Schutzbefohlenen). Artikel Tagesspiegel
Chemie
In
jedem Gerichtsprozess ist von eminenter Wichtigkeit, dass die Beweise
der
Anklage an der Qualität
nichts
zu wünschen übrig lassen. Es darf erwartet werden, dass die
Staatsanwaltschaft
und die
Ermittlungsbehörden insbesondere bei Mordanklagen höchste
Qualität liefern.
Was ist Spiritus?
Spiritus
ist reiner Alkohol 94% (Ethanol) der durch Vergällung ungenießbar wurde
- wegen
der Branntweinsteuer.
Vergällung (BGBl. §30, EU Seite 3,
Zoll) wegen der Branntweinsteuerbefreiung.
Nur LKA Berlin behauptet den Alkohol (Spiritus)
nachzuweisen ohne Alkohol zu finden
durch den Nachweis von 3-Methyl-2-butanon (Methylisopropylketon oder MIPK)
Die Behauptungen
von Dr. Allin (LKA), dass Ethanol durch Löschwasser ausgespült werden
kann
und deswegen nicht immer gefunden wird, ist nicht haltbar. Gerade für
die Vergällung sind solche
Substanzen ausgesucht, die eine azeotrope Mischung bilden um zu
verhindern, dass man
genießbaren Alkohol zurückgewinnen kann. Der Brandort ist kein
Spülbecken.
In 1 l Spiritus
kommen auf 930 ml (745 g) Ethanol nur ca. 0,27 ml (0,22 g)
3-Methyl-2-butanon vor,
oder auf 1 Molekül 3-Methyl-2-butanon kommen über 6.000 Moleküle Ethanol, was
schon für jeden
Laien als unglaubwürdig erscheint, dass 3-Methyl-2-butanon gefunden wird aber
das Ethanol verschwindet.
Die Auswertung der Gaschromatogramme ist
in ihrer Aussagekraft sehr zweifelhaft.
Hatt Herr Dr. Allin mit seiner
Kappungsgrenze
das Gericht in die Irre geführt?
Tatsache ist, dass beim Brand vom
Spiritus (Ethanol, 2-Butanon, 3-Methyl-2-butanon
und 5-Methyl-3-heptanon) Spiritus immer weniger und weniger wird - da
es verbrennt,
aber durch den Brand
von Kiefernholz die Substanzen 2-Butanon und 3-Methyl-2-butanon,
immer mehr und mehr
werden, da sie durch den Brandvorgang (bis Holz restlos verbrennt)
erzeugt
werden !!!
Diese Tatsache kennt anscheinend das LKA KT nicht.
26.
Januar 2005
Urteil
- LEBENSLANG LG
Urteil
Berlin
Kriminell Berliner
Kurier Berliner
Zeitung Der
Tagesspiegel
Berliner Morgenpost Die
Welt RBB
11. Januar 2006
BHG
hat das Urteil aufgehoben und an das LG Berlin zurückverwiesen
Das Urteil wurde aus vielen Gründen
aufgehoben BGH-Urteil
Am
15. März 2006
hat die Kammer den Haftbefehl ohne Auflagen aufgehoben.
Beschluss der
Kammer
Frei nach 888
Tagen
U-Haft
Nur die U-Haft für 888 Tage Justizvollzugskosten
Berlin+Haftentschädigung+2 Jahre Arbeitslosigkeit
haben bis jetzt Berlin ca. 100.000 € gekostet. Die Gerichts-, Anwalts-,
Gutachter-(8) und Ermittlungskosten
dürfen nochmal weit mehr 100.000 € kosten, ohne die weiter entstandene
Folgeschäden in Rechnung zu stellen.
Rudolf Jursic
Schwager der Angeklagten
Schwiegersohn des Verstorbenen