Monika de Montgazon, verbrachte 888 Tage unschuldig in U-Haft, die Beschuldigungen waren haltlos, unbegründet, falsch und unwissenschaftlich.
War das ein Einzelfall?  NEIN!
Sind hier Systemische Fehler vorhanden?  JA!
Könnte sich so etwas wiederholen?  JA!

URTEIL - LEBENSLANG  22. Strafkammer  26.01.2005

GENERALBUNDESANWALT zu Revision 23.09.2005  

BGH Beschluss - Urteil aufgehoben  11.01.2006

Beschluss 35. Strafkammer aus der U-Haft entlassen  15.03.2006

URTEIL - FREI  29. Strafkammer  09.04.2008    RECHTSKRÄFTIG seit 28.05.2008   NEU  

Viele Aspekte und neue Erkenntnisse wurden in der Verhandlung am 2. April 2008 nicht weiter beleuchtet, sind also unbemerkt geblieben - in Akten vergraben - hier aber werden sie beleuchtet. 
Ich weiß - es ist viel zu lesen - aber um das zusammen zu tragen, las ich mindestens 100-fach mehr, bitte haben sie Geduld und kommen mit.

Unserer Meinung nach, ist die Gefahr für die Berliner Bevölkerung bei Bränden unschuldig als Brandstifter mit Spiritus angeklagt zu werden, geblieben - trotz des Gutachtens von BKA Frau Dr. Löffler  Gutachten TextGutachten Bilder (Text in BLAU ist ein Aufruf für ein weiteres Dokument, sog. LINK, bitte anklicken).

Als Antwort auf das Gutachten von Frau Dr. Löffler BKA, geht Herr Dr. Geyer-Lippmann (Abteilungsleiter LKA KT 43) sogar weiter: er beansprucht für das LKA Berlin, führend in der Bundesrepublik Deutschland bei der Spiritusanalytik zu sein Antwort LKA siehe Seite 9 vorletzten Absatz: 
"Es gibt keine Kriminaltechnik in Deutschland, die sich intensiver mit der Analytik von Spiritus auseinander gesetzt hat und die alle ihr bekannten Möglichkeiten durch Versuche abgeklärt hat, um auszuschließen, Spiritus falsch positiv zu finden."
Danach sollten die anderen LKAs vom LKA-Berlin lernen, was für ein schrecklicher Gedanke und die Bedrohung für die Bevölkerung auch außerhalb Berlins.

Dazu fällt einem nur noch der Spruch von Dr. Walter Bayerlein ein, Vorsitzenden Richter a.D. am OLG München Institut für Sachverständigenwesen 2002 - „Todsünden des Sachverständigen“
„Die fachliche Eitelkeit von Sachverständigen (wer ist schon ganz frei davon, auch Richter nicht) kann dazu führen, dass eigene Erfahrung und Untersuchungsergebnisse zu rasch den Rang von Naturgesetzen annehmen, an denen zu zweifeln nur ein Zeichen fehlender Intelligenz sein kann.“


Qualität der Beweise

In jedem Gerichtsprozess ist von eminenter Wichtigkeit, dass die Beweise der Anklage an der Qualität nichts zu wünschen übrig lassen. Es darf erwartet werden, dass die Staatsanwaltschaft und die Ermittlungsbehörden (BKA / LKA) insbesondere bei Mordanklagen höchste Qualität liefern. Gerade an die Laboratorien werden höchste Ansprüche gestellt. Um die Qualität zu sichern wurde der Deutsche Akkreditierungs Rat gegründet und etliche Gesetze und Verordnungen erlassen - siehe Literaturverzeichnis 16, 17, 18 und 19 (einige von denen).
Die Gerichte müssten alles tun, um die Qualität zu sichern, was leider nicht der Fall ist - und viele werden überrascht sein nach der unten angegebenen Lektüre.

Es wird allen, insbesondere Juristen empfohlen (nach der Dienstaufsichtsbeschwerde beim Innensenator siehe unten Prozessverschleppung, war der Zugriff auf diese Seite beim Bundesrat nicht mehr möglich - verschwunden) den Bericht der Projektgruppe „Akkreditierung“ des BKA+LKAs zu lesen - (Literaturverzeichnis 14) der von der ständigen IMK (Seite 13) verabschiedet wurde (Literaturverzeichnis 15) insbesondere die Punkte:

3    Rechtslage

4.1 Darstellung des BKA zu seiner Akkreditierungsentscheidung

5.3 Zukünftige Konsequenzen nach der Etablierung eines umfassenden QM System
      nach DIN EN ISO/IEC 17025

7    Mögliche Konsequenzen der Nichtakkreditierung


Hier wird der Eindruck erweckt, dass die Qualitätssicherung (Akkreditierung) nur wegen der Gutachten im Ausland notwendig ist, unsere Gerichte verlangen
das nicht, die sind zu gutgläubig und nehmen von Behörden alles was ihnen gegeben wird.

 

Einige Auszüge:

„Es ist auch derzeit kein Fall bekannt, in dem ein Gutachten vor Gericht abgelehnt wurde, das von einem nichtakkreditierten Institut erstattet wurde. Hier greift die freie Beweiswürdigung der Gerichte. 
An der
Gültigkeit der Gutachten wird sich kurzfristig nicht ändern. Lediglich bei Verfahren mit internationalen Bezügen, insbesondere von Rechtshilfeersuchen vor dem einer entsprechenden Beschlusslage der EU (siehe Ziffer 3), besteht die Möglichkeit, dass Gutachten deutscher KT keine Berücksichtigung finden.

Hierzu kann z.B. der Fall der ermordeten schwedischen Außenministerin Lindh angeführt werden, der von der akkreditierten schwedischen KT nur an ein bereits akkreditiertes Institut weitergegeben werden konnte, womit das BKA als potentielle Untersuchungsstelle ausgeschlossen wurde.“

„Inwieweit zukünftig die Verfahrensbeteiligten Gutachten durch akkreditierte Institutionen bevorzugen oder Kompetenznachweise fordern werden, hängt auch davon ab, ob es zukünftig durch höchstrichterliche Rechtsprechung gestützt wird. Insbesondere Verteidiger werden versuchen, Gutachten nichtakkreditierter Institute in Frage zu stellen. 
Zwar besteht bereits jetzt für alle Sachverständigen die Verpflichtung,  ihre
Gutachten nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik zu erstatten,  wobei ein offizieller Nachweis nicht erbracht wird.  
Einen Beleg hierfür könnte von Seiten der Gerichte möglicherweise durch
den Nachweis der Akkreditierung eingefordert werden. Zwar unterliegen die Gutachten weiterhin der freien Beweiswürdigung, inwieweit aber zukünftig Revisionsgerichte an die Beweiswürdigung der vorinstanzlichen Gerichte andere Anforderungen stellen, ist nicht vorhersehbar.

 

 

Brandspuren


Die Brandsachverständigen (SV) der Verteidigung, die Herren Rabes, Creydt und Dr. Hupfeld sagten, dass nur das Brandbild für den Brandursachenermittler wichtig ist, aber nicht die Chemie. Chemie kommt erst dann, wenn das Brandbild vor Ort eindeutig ist und auf eine Brandstiftung deutet - dann stellt die Chemie nur fest, was als Brandbeschleuniger benutzt wurde. Alle drei SV konnten keine Spuren finden die auf eine Brandstiftung deuteten, so steht es auch im Gutachten von der SV Frau Dr. Löffler. In Berlin spielt die Chemie beim Herrn Burrasch eine übergeordnete Rolle. Im ersten Prozess wurde Herr Burrasch gefragt: "Wie ist es möglich Spiritus so flächenmäßig zu verteilen, dass keine typischen Einbrandspuren in den Teppichböden im Hause zu finden waren, ob die Angeklagte das mit einer Lackierpistole verteilt habe?"
Darauf Antwortete der LKA Experte:  "Das kann ich ihnen nicht beantworten, aber wie sie sehen, die Täter
stellen uns immer wieder vor neue Probleme".

Dokumente:

LKA Bericht Burrasch 2003
LKA Nachtrag Burrasch 2003
LKA Pirsch
Gutachten Rabes & Creydt
Gutachten Dr. Hupfeld
Dr.Hupfeld Publikation  

SV der Verteidigung für Plädoyer

Gutachten Gerichts SV Richter 2004  Text  Bilder
Gutachten Gerichts SV Dr. Löffler BKA 2007  Text  Bilder

Pirsch LKA KT 44 als Antwort auf Dr. Löffler BKA ab Seite 2
von Jursic gemachte Brandversuche I
von Jursic gemachte Brandversuche II
von Jursic gemachte Brandversuche III

von Jursic Spiritusbrand der Alu-Verkleidung (nach SV Richter 2. Brandausbruch Bereich)


Zum nachdenken: Zufall, nichts als Zufall, oder doch was?

DOKUMENTATION  Auffälligkeiten der Brandermittler (LKA)

 

 

LKA Berlin KT 43 Chemie - Spiritus

 

Bei der Chemie ist alles FALSCH gelaufen, was falsch laufen kann - von der Hypothese bis zum Beweis - unten lesen

 

Dokumente:

Ergebnisse Chemie Dr. Allin

Prof. Dr. Engewald 2004

Dr. Allin hat in der Verhandlung am 6.12.2004 als Antwort auf Prof. Dr. Engewald vorgelesen

Dr. Allin nach BGH Urteil  Oktober 2006

Prof. Dr. Engewald 14.11.2006

Labor Dr. Wirts (Akkreditiert beim DAR)  29.11.2006

Dr. Geyer-Lippmann LKA KT 43 als Antwort auf  Dr. Löffler BKA ab Seite 9

Literaturverzeichnis

 

LKA Berlin - Spiritusnachweis ist unhaltbar, wurde die Kammer vorsätzlich in die Irre geführt?

DOKUMENTATION Behauptungen der Chemie, falsche Hypothesen, vorsätzliche Falschaussage?

 

 

Prozessverschleppung

 

Wie ist so was möglich - nur eine Suche nach Erklärungen?

 

Ich behaupte nicht, dass ich objektiv bin - da ich über die fast 5 Jahre direkt betroffen war - aber ich habe trotzdem versucht nach den Ursachen zu suchen, die restlos aufgeklärt werden müssen, um solche "Fälle" in Zukunft zu vermeiden.


Der Leiter der Mordkommission hat den Brandort nicht besucht und es ist sein erster "Mordfall" durch den Brand. 
Wie der Informationsfluss zu dem StA Albers ohne Sachkenntnis funktionierte, ist mir nicht bekannt, aber schwer vorstellbar.

 

Der Brandermittler Herr Burrasch, hat keine Erklärung für die "Brandstiftung", aber durch den Fehler der Chemie Herrn Dr. Allin - der sogar als einziger Mensch auf der Welt - die verkippte Menge von Spiritus angeben kann, hat jetzt die Erklärung. Auf einmal ist dieser "Fall", als der, der mit der größten Spiritusmenge (10 Liter, oder sogar mehr) die je in Berlin verkippt wurde, im LKA im Gespräch. Wer glaubt, dass die Mordkommission danach, noch nach anderen Erklärungen, oder sogar entlastenden Beweisen gesucht hat, der irrt - der Fall war aufgeklärt - und nur darum geht es.

 

Am 09. Oktober 2003, bei der Wohnungsdurchsuchung, durch drei LKA Beamte, wurde meiner Frau Marion und mir gesagt, dass alles aufgeklärt sei:

- Monika wollte einen Schlussstrich ziehen und neu anfangen (Belastung durch den schwer kranken Vater, unzufrieden mit dem Freund)
- aus der Statistik ist erkennbar, dass es mehr Brandstiftungen gibt, da die Häuser schwer zu verkaufen sind und es vermehrt zur Brandstiftungen kommt, weil die Versicherungen, mehr und schneller bezahlen (bis Heute hat sich diese Aussage, die auf von LKA-Fachleuten ausgewerteten Statistik beruhte, nicht bestätigt),
- sie hat über 5.000 € Schulden und wollte schnell zum Geld kommen, um neu anzufangen.
Meine Einwände wie: Wenn diese Schulden mordverdächtig sind, dann haben sie in Deutschland sicherlich, 10-20 Millionen Verdächtige; oder ich glaube nicht, dass die Kripo fähig ist über die Statistik nachzudenken, oder sie richtig auszuwerten, halfen nicht. 
Um diese Pfeiler, die fest eingerammt wurden, baute man die Anklage, wie ein Kartenhaus  - ohne wenn und aber.


Im Jahre 2006 kaufte ich mir, die mehrfach ausgezeichnete Studie - Verlag für Polizeiwissenschaft, "Die Klassifikation von Brandstraftätern" - von Rebecca Bondü. Nach dieser Studie - überarbeiteten Diplomarbeit - aus den Jahren 2004/2005, die sich mit 95 Brandtätern in Berlin beschäftigt - dürfte Monika, auf keinem Fall die Täterin gewesen sein. 
Dieses Studie ist voll von Statistiken, nicht nur aus Berlin, sondern Weltweit.

 

Wie wir oben bei der Chemie gesehen haben, passen die  Chemie-Befunde, nicht mit dem Brandbild vor Ort zusammen (und noch viel mehr) - die gleiche Meinung vertrat auch die Sachverständige Frau  Dr. Löffler (BKA), ging aber nicht weiter darauf ein, sondern erklärte, beim BKA macht eine Person gleichzeitig Brandortbesichtigung und Chemie. Hier ist meine Meinung nach beim LKA ein Systemischer Fehler vorhanden - jeder macht etwas für sich, ohne mit dem anderen abzugleichen, die Beschuldigten müssen es ausbaden.

 

Zwar besteht bereits jetzt für alle Sachverständigen die Verpflichtung, ihre Gutachten nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik zu erstatten,  wobei ein offizieller Nachweis nicht erbracht wird. 
So musste ich feststellen, dass einige Publikationen aus den Jahren 1992 und 1993 nicht den Weg zu den Köpfen der "Spezialisten" der LKA-Chemie gefunden haben, von neueren gar nicht zu sprechen. 

Es darf nicht zugelassen werden, dass die Angeklagten durch Verwandte, Sachverständige und Anwälte, die Weiterbildung der "Spezialisten" des LKA betreiben müssen. Hier hat nicht mal das geholfen - siehe trotzige Antwort von Dr. Geyer-Lippmann, "wir sind beim Spiritus die besten in Deutschland".

 

Es sei mir bitte erlaubt, die Frage zu stellen: "Warum der Vorgesetzte, KOR Havemann, den Herrn Burrasch so lobt, siehe Tagesspiegel"
"Vier Brandingenieure hat das LKA Berlin nach der Wende übernommen. Herr Burrasch ist der letzte. Das ist geballtes Fachwissen und schafft Vertrauen zwischen Kripo und Feuerwehr“, sagt Michael Havemann, der Dezernatsleiter des LKA 12 (Brand, Vermisste, Delikte an Schutzbefohlenen).
Ein Kriminaloberrat, ist für eine Führungsposition ausgebildet, er kann nicht eigene Fachkenntnisse haben um alle Bereiche richtig zu bewerten, er muss sich der Hilfsmittel bedienen - welcher?
Die Kriminalstatistik und auch Städtevergleich des LKA, oder die Statistik des BKA könnten die Instrumente sein - liegt hier der Druck auf den Brandermittler Herr Burrasch, der nicht als Sachverständiger/Gutachter beim LKA eingestuft ist. Ist hier die Gefahr verborgen, sich durch höhere Aufklärungsrate auszeichnen zu wollen, oder ist das grundsätzliches Versagen des Herrn Burrasch?

 

Es ist wichtig zu wissen, was die Aufklärungsquote in der Statistik ist?
Ein Aufgeklärter Fall, ist rechtswidrige (Straf-) Tat, für die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis mindestens ein namentlich bekannte oder auf frischer Tat ergriffener Tatverdächtiger festgestellt worden ist.
Die Statistik wird nicht geändert, auch wenn der Tatvorwurf einer gerichtlichen Prüfung nicht stand hält.
Auch dieser Fall wird für immer und ewig in der Statistik als aufgeklärter Fall, vorsätzliche schwere Brandstiftung mit Todesfolge bleiben, gleichgültig wie das Gericht entscheidet.

Es ist unbedingt notwendig, die Brandfälle, die Herr Burrasch als Brandstiftung mit Spiritus festgestellt hat, mit den gerichtlichen Feststellungen abzugleichen.

 

Im Prozess 2004/2005 war die Kammer, insbesondere der Vorsitzender voreingenommen und gegen Monika. 
Da hätte der Rechtsanwalt Körner und die Sachverständigen Herren Rabes, Creydt, Dr. Hupfeld und Prof. Dr. Engewald noch Tage, Wochen oder Monate sprechen können, er hätte sie nicht zur Kenntnis genommen. Da die Richter nicht die eigene Sachkunde haben brauchen sie die Sachverständigen, aber dann dürfen sie sie nicht wie die gekauften Lügner betrachten - tatsächlich sind alle Herren noch nicht bezahlt. 

Noch am Abend des 25.01.2005 war ich in der TU Bibliothek, wo ich die Publikation gefunden habe, die eindeutig beweist, dass 3-Methyl-2-butanon, beim verbrennen vom Kiefernholz beim Brand entsteht:


Air quality problems inside a house following a fire.

Tsuchiya, Yoshio. Inst. Res. Constr., Natl. Res. Counc. Canada, Ottawa, ON, Can. Journal of Fire Sciences (1992), 10(1), 58-71. CODEN: JFSCDV ISSN: 0734-9041. Journal written in English. CAN 116:240944 AN 1992:240944 CAPLUS (Copyright 2005 ACS on SciFinder (R))

Abstract

Exptl. box fires and a field study were conducted to investigate air quality problems following the fire. The concns. of combustion products and no. of days after the fire showed a good linear correlation on a log-log scale. The decay of combustion products was faster in humid conditions than in dry conditions. There was a correlation between the b.p. of compds. and the decay const. Some compds. remained at higher-than-normal concns. for several hundred or several thousand days. Field studies of refurbished

houses showed results consistent with the exptl. study.

Die Kammer hat es nicht beachtet und Monika verurteilt - lebenslänglich.

 

In einem Interview in der TAZ sagte Herr Peter Faust VR iLG, er hatte als Vorsitzender der Kammer nur zwei mal "lebenslänglich" ausgesprochen. Wie die jetzige Kammer eindeutig feststellte, dieses Urteil war eindeutig FALSCH. 
Ob sich die Richterinnen und Richter Berlins, durch diesen Landesverbandvorsitzenden würdig vertreten fühlen, werden sie selbst entscheiden müssen.

 

Wir hoffen, dass diese Stadt, ihre Bürger in Not (ein Brand), nicht noch durch die falsche Beschuldigungen ins Elend und Verderben stürzt.

 

An dieser Stelle bedanken wir uns bei allen, die uns in diesen Jahren, fachlich, wie auch menschlich zur Seite standen. 
Es ist leider immer noch nicht zu Ende, es ist nur eine wichtige Schlacht gewonnen.

 

Rudolf Jursic

 

E-Mail:  spiritus.berlin@t-online.de

 

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