Richter Peter Faust
- Schwarzer Gott?
Vorsitzender
Richter der 22. Großen Strafkammer im Landgericht Berlin
und Vorsitzender des Berliner Richterbundes
100% Fehlurteilsquote bei
Lebenslang mit besondere Schwere der Schuld (höchst mögliche Strafe)
50% Fehlurteilsquote bei Lebenslang Interview
taz 09.07.2007
Schon wieder hob der BGH am 10.07.2008 auf Revision ein Urteil der 22. Großen Strafkammer auf.
„Die erhobenen Beweise würdigen
wir anders als der BGH“, sagte Richter Faust dem
Tagesspiegel.
Was dem BGH fehle, sei zudem der „persönliche Eindruck“, den man bei dem
Prozess und den Zeugenaussagen erhalte.
Für den Urteilsspruch waren neben Faust zwei weitere Berufsrichter und zwei Schöffen
verantwortlich.
Es ist das zweite Mal innerhalb von zwei Jahren, dass der BGH Urteile der 22.
Großen Strafkammer kassierte.
Nachdem der BGH das Urteil im Mordprozess gegen Monika de M. aufgehoben hatte,
wurde die Frau
im April dieses Jahres nach 888 Tagen Gefängnis in zweiter Instanz vom
Mordvorwurf freigesprochen.
Die Strafkammer hat pro Jahr über etwa 30 Fälle zu entscheiden.
Als Vorsitzender des Berliner
Richterbundes hat sich Richter Faust immer vor die Richterschaft
gestellt z.B. Tagesspiegel
29.07.2008
Auch Peter Faust, Vorsitzender des Berliner Richterbundes, teilt die Position
der Oberstaatsanwältin nicht.
Es sei »unübersehbar, dass die Strafmaße bei Delikten gegen die körperliche
Integrität in den letzten Jahren
gewaltig gestiegen sind«. Es gehe dabei immer um den »Einzelfall«. Es sei
aber »sehr unerquicklich«,
wenn juristische Streitigkeiten »auf Stammtischniveau« ausgetragen werden.
jetzt aber wo es um seine Fehler geht, wird er unsachlich.
Auszug aus der
Strafprozessordnung (StPO)
Vierter Abschnitt
- Revision
§
333
Gegen
die Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte sowie gegen die im ersten
Rechtszug
ergangenen Urteile der Oberlandesgerichte ist Revision zulässig.
§ 337
(1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das
Urteil auf einer Verletzung
des Gesetzes beruhe.
(2) Das Gesetz ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder
nicht richtig angewendet
worden ist.
Hier ist schon eindeutig
zu sehen, dass bei einer Revision der Bundesgerichtshof (BGH) nur
eine Verletzung der Rechtsnorm beanstanden, aber keine Prüfung der Tatsachen
vornehmen kann.
Der BGH kann keinen "persönlichen Eindruck" haben, da er keine Personen
als Zeugen anhört.
In seinem Buch "Halbgötter in Schwarz" führt der Strafverteidiger
Rolf Bossi an, wie sich
die Richter benehmen im Bewusstsein welche Macht sie haben.
Richter Faust kommt nicht in den Sinn, dass die BGH-Richter
seinen Ausführungen in der Urteilsbegründung
nicht folgen konnten, weil er bestimmte Verdächtige ohne nachvollziehbare
Gründe als Täter
ausgeschlossen hat. Im Fall Monika de Montgazon waren es 5 oder 6 Gründe warum der
BGH das Urteil aufhob.
Richter Faust sagt eindeutig - wir würdigen die Beweise anderes als BGH.
Er ist nicht "Halbgott im Schwarz", er ist schon "ein Schwarzer
Gott", was haben die unwissenden vom BGH
noch überhaupt zu sagen und in sein Lebenswerk zu pfuschen.
In meinem Leben saß ich
schon sehr oft vor Gerichten, als Kläger oder Angeklagter - vom Sport- über
Finanzgericht, bis Arbeits- und Amtsgericht. Alle Gerichte haben sich bemüht,
die Wahrheit zu finden
und ich kann nur sagen, gleichgültig ob ich Recht bekam oder nicht, an den
Richtern lag es nicht.
Bei dieser seltsamen
Kammer des Mr. Faust, war das von Anfang an nicht so. Die Anwälte (Verteidigung
und Nebenklage) haben uns schon Wochen vor dem ersten Verhandlungstag berichtet,
dass sie bei den
geführten Vorgesprächen mit dem Vorsitzenden, den Eindruck gewonnen haben -
Monika ist schon verurteilt,
der Vorsitzende ist von ihrer Schuld, mehr als überzeugt.
Die Beweisanträge der
Verteidigung oder der Nebenklage wurden abgelehnt. Die Modelle des Hauses und
der
nahen Umgebung wurden nicht zugelassen, weil sie von keinem Sachverständigen
geprüft worden sind.
Einziger Zweck der Modelle war, den Zeugen ihre Aussagen zu erleichtern, von wo
sie was gesehen haben -
alle Vergleiche mit einer Handskizze bei einem Verkehrsunfall die sehr oft in
den Gerichtssälen von Zeugen gezeichnet werden und auch von keinem
Sachverständigen geprüft wurden - sind abgewiesen.
Der Vorsitzender meinte "Er wolle im Gerichtsaal kein Hollywood".
Der Richter Rosenthal habe sich an machen Verhandlungstagen, dem Schlaf des Gerechten hingegeben.
Die Verhandlungstage waren
durch Arroganz und Ignoranz des Vorsitzenden geprägt.
Einen Termin hat er schlicht vergessen - Alle Sachverständige sind angereist,
dann kamen
alle 12 Feuerwehrleute nicht, weil sie vom Termin nichts wussten, das Gericht
hat sie angeblich bestellt.
Der Vorsitzende Richter
Faust unterbrach einmal die Ausführungen des Verteidigers pöbelnd
"Wollen Sie meine Intelligenz beleidigen" - ich kann versichern, an
allen 19 Verhandlungstagen habe ich
diesen seltsamen und kostbaren Fluid, diese so wichtige Substanz jeder
Gerichtsverhandlung gesucht,
aber leider nicht finden können - sie war einfach nicht anwesend.
Alle Zeugen die positiv
über die Angeklagte aussagten, oder nicht ins Bild des Tatablaufs passten,
wurden durch mehrmaliges nachfragen des Vorsitzenden "wie können sie sich
so sicher sein" bedrängt,
oder "das können sie nicht beantworten, sie sind kein
Sachverständiger".
Die Ausführungen der Brandsachverständigen der Verteidigung wurden mit Sprüchen wie "Jetzt sind wir in Hollywood - Backdraft mit Robert de Niro".
Als Prof. Dr. Ewald
(Chemie-Sachverständige der Verteidigung) Dr. Allin (LKA) mit Fragen
bedrängte,
dass so kein Nachweis von Spiritus zu führen sei und die zwei in eine Fachdiskussion
eintraten, wurden
sie vom Vorsitzenden unterbrochen "Das ist zu akademisch, dass versteht
hier keiner" - das Gericht
hat nicht und kann nicht die Sachkenntnisse aller Gebiete haben, deswegen sollen
die Sachverständigen
dem Gericht helfen - aber dann soll das Gericht was er nicht versteht Fragen und
nicht abwürgen.
Der vom Gericht bestellte
Brandsachverständige Herr Richter mit dem Auftrag die Brandursache
zu finden, hat in seinem Gutachten wie auch mehrfach vor Gericht ausgesagt:
"Er war 11 1/2 Monate nach dem
Brand am Tatort und kann die Brandursache nicht finden",
er hat auch keine Brandspuren von flüssigen Brandbeschleuniger gefunden.
Als er aber ausführte,
dass es seiner Meinung nach einen zweiten Brandausbruchbereich im Wohnzimmer
gab,
entlockte er damit die Begeisterung des Vorsitzenden "Aaach, das ist mir
sympathisch".
Diese Begeisterung war noch Monate danach vorhanden und findet sich im Urteil
Seite 28
in der Überschrift 3.4.6. Stattdessen zweite
Brandausbruchstelle im Wohnzimmer
in dieser Überschrift triumphiert der Vorsitzende über alle Bemühungen der
Sachverständigen
der Verteidigung, das Gericht aufzuklären - es gab gar keine Brandstiftung mit
Spiritus -
Ha, hier zeige ich es euch - schreit Richter Faust aus der Überschrift!
Nach diesem Prozess, ist
mein Vertrauen in die Gerichte wo es um vieles geht - vollkommen zerstört.
Bei solchen Prozessen wo es um Mord geht, gibt es nur die
Möglichkeiten FREI ./. LEBENSLANG.
Im Interview
taz 09.07.2007 führte Herr Faust aus:
Viel Freizeit bleibt Ihnen bei den vielen Nebentätigkeiten,
die Sie haben, vermutlich nicht.
Stimmt. Ich bin Berliner Landesvorsitzender des Deutschen Richterbundes, und
ich wirke seit vielen Jahren an Programmen zur Richterfortbildung in China mit.
Wie kam es dazu?
Zufall. Der Richterbund suchte einen der englischen Sprache fähigen Richter.
Da habe ich mich gemeldet.
Ich fahre bis zu dreimal im Jahr für jeweils maximal 14 Tage nach China, halte
dort Vorträge und nehme
an Seminaren teil. Neben Peking war ich auch schon in Schanghai und in Xian.
Die Justizsenatorin stellt Sie bei voller Lohnfortzahlung frei?
Das Ganze gilt als Sonderurlaub, weil die Tätigkeit im außenpolitischen
Interesse der Bundesrepublik
Deutschland liegt, wie es so schön heißt.
Was treibt Sie nach China?
In China gibt es neben tollen Entwicklungen viele Probleme, auch nach wie vor
die Todesstrafe.
Mit juristischen Fortbildungsveranstaltungen kann man Sinnvolles tun, ohne als
Menschenrechtsprediger
durch die Lande zu ziehen.
Und ich bin neugierig auf dieses große, fremde Land, das auf der einen Seite
eine Hightech-Nation ist
und auf der anderen ein Entwicklungsland.
Kann es sein, dass bei
diesen Besuchen in China zur Resonanzen gekommen ist (gegenseitige Anregung)
und wir den "Großen Vorsitzenden" zurück bekommen haben, ohne es zu
merken, der keine Kritik
ertragen kann, nicht mal vom BGH?
Sollte Richter Herr Faust, nur noch Entwicklungshilfe leisten?
Der Gedanke hat was für sich.
Ich erinnere mich immer
wieder an ein Interview, mit der von mir sehr geschätzten Frau Prof. Dr. Jutta
Limbach
als Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, die mit ihrer tiefen Stimme,
schlicht wie immer, sagte:
"Wir Richter, sollen uns nicht so wichtig nehmen" - so einen Satz vom
Vorsitzenden Richter Faust zu hören,
ist mir schlicht undenkbar - da sind Welten dazwischen.
Wie lange, kann sich die Berliner Richterschaft so einen Vorsitzenden leisten, ohne Schaden zu nehmen?