Am 5-ten Jahrestag des Unglücks, werden wir wieder vors Gericht gestellt!
Die Nachbarin hat uns verklagt, da sie durch den Brand, der Dach wurde beschädigt (leider nicht sachgemäß repariert - nur ihre Hälfte) und durch die Ruine, Feuchtigkeit in ihrer Haushälfte hat.
Wir haben Verständnis
für ihre Unannehmlichkeiten, aber
1. wir haben kein Geld um das Haus aufzubauen (Versicherung hat noch nicht
bezahlt)
2. nur durch Sicherung des Brandortes war es möglich die Unschuld der Monika de Montgazon zu Beweisen - Besichtigung der Brandspuren durch Sachverständige des BKA Frau Dr. Löffler mit Probeentnahmen vor Ort zu ermöglichen.
Wir werden am 5-ten
Jahrestag des Unglücks (18.09.2003) wieder als Angeklagte im Gerichtssaal
sitzen.
Streitwert ist auf 103.000 Euro festgesetzt.